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Theresia Apotheke
Rezeptur und Eigenherstellung im Labor der Theresia Apotheke Geltow

Arzneimittel & Medikation

Rezeptur: Arzneimittel aus eigener Herstellung

Eine Rezeptur ist ein Arzneimittel, das die Apotheke für einen einzelnen Patienten nach ärztlicher Verordnung selbst herstellt, etwa eine Salbe, eine Lösung, Kapseln oder Zäpfchen. Sie kommt zum Einsatz, wenn kein Fertigarzneimittel passt: bei individueller Wirkstoffstärke, bei Unverträglichkeiten gegen Hilfsstoffe oder bei Kombinationen, die es industriell nicht gibt.

Auf einen Blick

Aufwand für Sie
Verordnung abgeben oder senden, Abholung oder Zustellung per Botendienst
Dauer
Einfache Rezepturen am selben Tag, bei aufwendigeren rufen wir an, sobald sie fertig ist
Kosten
Individuell

So läuft eine Rezepturherstellung ab

  1. 1

    Verordnung einreichen

    Persönlich in der Apotheke, per E-Rezept, telefonisch angekündigt oder für Privatrezepte per Post oder Bote. Rufen Sie gern vorher an, dann sagen wir Ihnen, wann die Zubereitung fertig ist.

  2. 2

    Pharmazeutische Prüfung

    Wir prüfen Verträglichkeit, Stabilität und Dosierung und halten bei Unklarheiten Rücksprache mit der verordnenden Praxis.

  3. 3

    Herstellung im Labor

    Nach Herstellungsanweisung, mit geprüften Ausgangsstoffen und protokollierten Einwaagen.

  4. 4

    Endkontrolle und Kennzeichnung

    Prüfung der fertigen Zubereitung, Etikett mit Zusammensetzung, Haltbarkeit und Anwendungshinweisen.

  5. 5

    Übergabe mit Beratung

    Wir erklären Auftragemenge, Reihenfolge bei mehreren Präparaten, Lagerung und Aufbrauchfrist. Auf Wunsch bringt der Botendienst die Rezeptur zu Ihnen.

Was wir im eigenen Labor herstellen

Rezepturen sind kein Nebenschauplatz, sondern die pharmazeutische Kernkompetenz einer Apotheke. Wir haben dafür ein eigenes Labor im Haus und stellen dort unter anderem her:

  • Dermatika: Cremes, Salben, Gele, Lotionen, Pasten und Schüttelmixturen. Der größte Teil davon entsteht auf Verordnung von Haut- und Kinderärzten.
  • Kapseln in individueller Wirkstoffstärke, wenn die verfügbaren Fertigarzneimittel zu hoch oder zu niedrig dosiert sind oder ein Wirkstoff einzeln gebraucht wird.
  • Lösungen und Tropfen zum Einnehmen oder zur äußeren Anwendung.
  • Zäpfchen, vor allem für Kinder, bei denen die passende Stärke nicht als Fertigarzneimittel existiert.
  • Ätherische Ölmischungen, auch als Zäpfchen aus ätherischen Ölen oder als Sitzbäder.
  • Teemischungen und Rezepturen mit Heilpflanzen, abgewogen und gemischt nach Verordnung oder nach Beratung.
  • Ausgangsstoffe und Grundlagen zur Weitergabe, wenn eine Verordnung nur einen Trägerstoff verlangt.

Hergestellt wird bei uns von Frau Bellin, Frau Schindler und Frau Hartmann. Beraten werden Sie von allen Apothekerinnen und PTA.

Nicht jede Zubereitungsform lässt sich in jeder Apotheke herstellen. Sterile Zubereitungen können wir nicht herstellen. Zytostatika stellen wir in unserer Apotheke ebenfalls nicht her.

Zusätzlich haben wir eigene Marken, die nicht in unserem Labor, sondern bei vertrauensvollen Partnern hergestellt werden. „Theresia Supps“ ist unsere Linie an Nahrungsergänzung, „Theju“ unsere Eigenmarke, hergestellt von einem vertrauensvollen Hersteller aus Italien.

Qualitätssicherung

Wie eine Rezeptur hergestellt und geprüft werden muss, regelt die Apothekenbetriebsordnung im Detail. Das ist kein Formalismus, es ist der Grund, warum eine Rezeptur aus der Apotheke ein Arzneimittel ist und keine angemischte Creme.

  • Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung. Wir prüfen die Verordnung pharmazeutisch: Passen Wirkstoff, Konzentration und Grundlage zusammen? Ist die Dosierung sinnvoll? Ist die Zubereitung stabil? Bei Fragen sprechen wir mit der verordnenden Praxis, bevor gearbeitet wird.
  • Geprüfte Ausgangsstoffe und dokumentierte Herstellung. Jeder Ausgangsstoff wird vor dem Einsatz geprüft, jede Rezeptur mit Charge und Datum protokolliert, dadurch bleibt sie nachvollziehbar.
  • Dokumentierte Haltbarkeit. Jede Zubereitung erhält ein Etikett mit Zusammensetzung, Anwendungshinweis, Herstellungsdatum und Aufbrauchfrist.

Grenzen und Einordnung

Wir stellen her, was verordnet ist, und wir stellen nicht her, was pharmazeutisch nicht vertretbar ist. Ergibt die Plausibilitätsprüfung, dass eine Rezeptur instabil, unwirksam abgemischt oder in der Konzentration bedenklich wäre, sprechen wir mit der Arztpraxis, statt es trotzdem zu machen. Das kann einen Tag kosten, ist aber der eigentliche Sinn der Prüfung.

Eine Rezeptur ist nicht automatisch besser als ein Fertigarzneimittel. Fertigarzneimittel sind in ihrer Zusammensetzung geprüft, stabilitätsgetestet und in der Regel länger haltbar. Der Vorteil der Rezeptur liegt genau da, wo kein passendes Fertigpräparat existiert: bei individueller Stärke, bei Hilfsstoffen, die weggelassen werden müssen, bei Kombinationen.

Aussagen über die Wirkung einer bestimmten Rezeptur treffen wir hier nicht. Was eine Zubereitung in Ihrem Fall leisten soll, entscheidet die verordnende Ärztin oder der Arzt; unsere Aufgabe ist die fachgerechte Herstellung und die Beratung zur Anwendung.

Rezepturen ohne Konservierungsmittel sind hautfreundlicher und dafür kürzer haltbar. Die Aufbrauchfrist auf dem Etikett ist deshalb keine Vorsichtsformel, sondern eine Grenze.

Wann eine Rezeptur sinnvoll ist, und wann nicht

  • Wenn die benötigte Wirkstoffstärke nicht am Markt ist, etwa bei Kindern oder bei einem langsamen Ausschleichen.
  • Bei Unverträglichkeiten gegen Hilfsstoffe: Duftstoffe, Emulgatoren, Konservierungsmittel, Farbstoffe, Laktose. Eine Rezeptur kann ohne den auslösenden Stoff formuliert werden.
  • Wenn ein Fertigarzneimittel nicht lieferbar ist und die Wirkstoffe einzeln verfügbar sind.
  • Bei dermatologischen Verordnungen, wo Wirkstoff und Grundlage auf Hautzustand und Körperregion abgestimmt werden.
  • Wenn mehrere Wirkstoffe in einer Zubereitung verordnet sind, die es industriell nicht kombiniert gibt.
  • Wenn eine Darreichungsform nicht funktioniert: Kapsel statt Tablette, Lösung statt Kapsel, Zäpfchen bei Schluckproblemen.

Und wann eher nicht: wenn ein geprüftes Fertigarzneimittel dasselbe leistet. Dann ist es meist günstiger, länger haltbar und sofort verfügbar.

Bei akuten Beschwerden ist eine Rezeptur ohnehin der falsche Weg. Herstellung braucht Zeit, ärztliche Abklärung hat Vorrang.

Was danach passiert

Die Aufbrauchfrist steht auf dem Etikett, danach gehört die Zubereitung entsorgt und nicht aufgebraucht. Bei Dauertherapien lohnt es sich, die Folgeverordnung frühzeitig einzureichen, damit keine Lücke entsteht. Bei wiederkehrenden Rezepturen legen wir die geprüfte Vorschrift ab und können schneller herstellen.

Wenn eine Zubereitung sich im Alltag nicht bewährt, sie zieht schlecht ein, sie brennt, sie lässt sich schwer auftragen, sagen Sie es uns. Grundlage und Konsistenz lassen sich in Absprache mit der Arztpraxis oft anpassen, ohne den Wirkstoff zu ändern.

Bei empfindlicher Haut geht die Basispflege zwischen den Behandlungsphasen weiter: dazu passen unsere Cremes und Seren sowie die Beratung zur Hautpflege bei Neurodermitis, Akne und Rosacea.

Wer Sie berät

In der Theresia Apotheke beraten Sie alle Apothekerinnen und PTA. Die Rezepturen selbst stellen Frau Bellin, Frau Schindler und Frau Hartmann in unserem eigenen Labor her.

Beratungstermin vereinbaren

Sie haben eine Verordnung für eine Rezeptur?

Reichen Sie sie bei uns ein: persönlich, per E-Rezept oder telefonisch angekündigt. Wir sagen Ihnen, wann die Zubereitung fertig ist, und bringen sie auf Wunsch mit dem Botendienst.

Theresia Apotheke, Hauffstraße 87 b, 14548 Schwielowsee OT Geltow
Mo–Fr 9:00–18:00 (Mi bis 16:30), Sa 9:00–13:00

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